Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anbieter / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
SweetRental
Inhaber: Marc-Daniel Bredlich
Anschrift: Im Stuck 16, 21640 Horneburg, Deutschland
Telefon: +49 15115271049
E-Mail: kontakt@sweetrental.de
(nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Vermietung von Fotoboxen, Fun-Food-Geräten (z. B. Popcorn-, Zuckerwatte-, Crêpes-, Softeismaschinen) sowie weiterem Event-Equipment inklusive ggf. vereinbarter Zusatzleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Leistungserbringung zustande.
§4 Mietdauer
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden begonnenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50% des Tagesmietpreises zu verlangen. Weitergehende nachweisbare Schäden bleiben vorbehalten.
(3) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters
§5 Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu erheben. Die Höhe der Kaution wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt, beträgt aber mindestens 100€.
(4) Die Kaution dient der Absicherung gegen Schäden, Verlust, übermäßige Verschmutzung oder Vertragsverstöße und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
§6 Lieferung, Aufbau und Rückgabe
(1) Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der Mieter stellt sicher, dass der Aufbauort frei zugänglich, trocken, witterungsgeschützt und mit geeigneter Stromversorgung ausgestattet ist.
(3) Das Equipment ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
§7 Reinigung / Reinigungspauschale bei Fun-Food-Geräten
(1) Fun-Food-Geräte werden dem Mieter in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
(2) Für Fun-Food-Geräte wird grundsätzlich eine Reinigungspauschale erhoben, die hygienische Nachreinigung gemäß lebensmittelrechtlicher Anforderungen abdeckt.
(3) Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder unsachgemäßer Nutzung behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen oder diese mit der Kaution zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. (4) Schäden, die durch ungeeignete Reinigungsmittel (z. B. Scheuermilch bei Acrylglas) oder unsachgemäße Reinigung entstehen, trägt in vollem Umfang der Mieter.
§8 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes während der Mietdauer, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
(2) Technische Eingriffe, Umbauten oder Veränderungen am Equipment sind untersagt.
(3) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
§9 Haftung
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Datenverluste (z. B. Fotos) wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§10 Technische Störungen
(1) Der Vermieter übernimmt keine Garantie für einen jederzeit störungsfreien Betrieb.
(2) Bei technischen Störungen wird versucht, zeitnah Abhilfe zu schaffen.
(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§11 Foto- und Nutzungsrechte
(1) Die bei der Nutzung der Fotobox entstandenen Fotos stehen dem Mieter bzw. den abgebildeten Personen zu.
(2) Eine Nutzung durch den Vermieter zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung.
(3) Der Mieter ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen.
§12 Online-Dienste / Cloud-Services
(1) Sofern Online-Galerien oder Cloud-Dienste (z. B. dslrBooth PhotoShare Cloud) genutzt werden, gelten ergänzend die Datenschutzhinweise auf www.sweetrental.de.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle externer Dienste.
§13 Stornierung
(1) Eine Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich.
(2) Es gelten folgende Stornokosten:
bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
29–14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes
weniger als 13 Tage vor Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SweetRental kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§14 Haftungsausschluss
(1). Bestimmungsgemäßer Betrieb: Der Kunde (Mieter/Auftraggeber) wird darauf hingewiesen, dass die eingesetzten Gastronomiegeräte (z. B. Grills, Waffeleisen, Fritteusen, Crêpes-Platten) betriebsbedingt Hitze, Wasserdampf und Kochschwaden entwickeln. Eine Alarmauslösung durch diese prozessbedingten Emissionen stellt keinen Mangel der Leistung dar.
(2). Standortwahl und Belüftung:
Bei reiner Vermietung: Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, einen geeigneten Aufstellungsort mit ausreichender Be- und Entlüftung zu wählen.
Bei Catering-Dienstleistungen: Sofern SweetRental als Caterer tätig ist und der Aufstellungsort durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen (z. B. Location-Betreiber) vorgegeben wird, trägt der Auftraggeber das Risiko für die Eignung dieses Standorts im Hinblick auf den Brandschutz. SweetRental ist nicht verpflichtet, die Brandschutzkonfiguration der Location (z. B. Sensibilität von Rauchmeldern) vorab zu prüfen.
(3) Haftungsausschluss: Die Haftung von SweetRental für Kosten, die durch die Auslösung von Brandmeldeanlagen, automatischen Löschsystemen oder durch Feuerwehreinsätze entstehen, ist ausgeschlossen, sofern:
- die Auslösung auf die herkömmliche, funktionsbedingte Nutzung zurückzuführen ist (Dampf/Rauch ohne Gerätedefekt) und
- kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten durch SweetRental vorliegt.
(4) Freistellung durch den Kunden: Der Kunde stellt SweetRental im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Feuerwehrmeldestelle, Gebäudeeigentümer, Hotelbetreiber) frei, die aus einem solchen Fehlalarm resultieren. Dies gilt insbesondere für Gebührenbescheide der Kommunen und Schadensersatzansprüche wegen Betriebsunterbrechungen oder Evakuierungen.
(5) Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit dem Betreiber der Räumlichkeiten zu klären, ob für die Dauer des Caterings/Mietzeitraums technische Vorkehrungen (z. B. temporäre Deaktivierung einzelner Meldeschleifen oder das Versetzen von Meldern in den Revisionsmodus) zu treffen sind.
§15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung auf der Webseite des Vermieters.
(3) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Vermieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen darf. Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter erlöschen kann.
(4) Erfolgt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits innerhalb der Widerrufsfrist und widerruft der Kunde den Vertrag dennoch wirksam, hat der Kunde dem Vermieter Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen zu Stornierungen und Terminverschiebungen unberührt. Stornierungsregelungen gelten ausschließlich außerhalb bestehender gesetzlicher Widerrufsrechte.
§16 Übergabe- und Rückgabeprotokoll
(1) Der Zustand der Mietgegenstände wird bei Übergabe und Rückgabe in einem Übergabe-/Rückgabeprotokoll dokumentiert. Das Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf:
- Vollständigkeit,
- erkennbare Mängel,
- Beschädigungen,
- Funktionsfähigkeit
zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Unterzeichnet der Kunde das Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen, gelten die Mietgegenstände vorbehaltlich versteckter Mängel als ordnungsgemäß, vollständig und funktionsfähig übergeben.
(4) Bei Rückgabe werden Zustand, Verschmutzungen, Beschädigungen, fehlendes Zubehör sowie etwaige Funktionsstörungen dokumentiert.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, zur Beweissicherung Foto- und Videoaufnahmen der Mietgegenstände bei Übergabe und Rückgabe anzufertigen und zu speichern.
(6) Werden Schäden, Verschmutzungen oder fehlende Bestandteile festgestellt, die über die gewöhnliche vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, haftet der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.
§17 Gefahrtragung und Transport
(1) Mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Beschädigung oder des Verlusts auf den Kunden über.
(2) Dies gilt insbesondere bei Selbstabholung, eigenständigem Transport sowie während der gesamten Dauer des Besitzes durch den Kunden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände sachgemäß zu transportieren, zu sichern, zu lagern und vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Frost, Hitze sowie unsachgemäßer Behandlung zu schützen.
(4) Elektrische Geräte sowie Kühl- und FunFood-Geräte dürfen ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung und der Hinweise des Vermieters transportiert und betrieben werden.
(5) Der Transport hat – sofern technisch erforderlich – ausschließlich stehend und ausreichend gegen Verrutschen gesichert zu erfolgen. Der Kunde hat sich vor Transportbeginn eigenständig über geeignete Transportbedingungen zu informieren.
(6) Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, mangelnde Ladungssicherung, Witterungseinflüsse oder fehlerhafte Lagerung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(7) Der Kunde haftet während der Mietdauer auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, denen er den Zugang zu den Mietgegenständen ermöglicht.
(8) Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
§18 Versicherungsschutz des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer für einen ausreichenden Versicherungsschutz hinsichtlich der gemieteten Gegenstände sowie der durch deren Nutzung entstehenden Risiken Sorge zu tragen.
(2) Der Kunde haftet insbesondere für:
- Verlust,
- Diebstahl,
- Beschädigung,
- Zerstörung,
- Fehlbedienung,
- Transport- und Folgeschäden,
die während der Mietdauer entstehen, soweit diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
(3) Der Vermieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, insbesondere bei Veranstaltungen, gewerblicher Nutzung oder größeren Veranstaltungsformaten, eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine Veranstaltungs- oder Transportversicherung abzuschließen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass durch den Einsatz der Mietgegenstände keine Verstöße gegen behördliche Auflagen, Brandschutzbestimmungen, Sicherheitsvorschriften oder sonstige gesetzliche Regelungen entstehen.
(5) Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Schäden, die aus einem fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Der Vermieter ist berechtigt, bei gewerblichen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz zu verlangen.
§19 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf www.sweetrental.de.
§20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Amtsgericht Stade.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
